Pensionszusagen belasten die Unternehmensbilanzen

31% aller Unternehmen in Deutschland sind von steigenden Pensionsrückstellungen betroffen.* Die Ursachen sind vielfältig. Auf der einen Seite haben wir durch die in den letzten Jahrzehnten gefallenen Zinsen bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung ein grundsätzliches Problem der Finanzierung von Altersvorsorgeprogrammen. Dazu kommt speziell bei der Pensionszusage eine unterschiedliche Bilanzierung der Zusage in der Handels- und in der Steuerbilanz.
* DIHK-Schlaglicht Wirtschaftspolitik Juli 2015: Pensionsrückstellungen im Niedrigzinszeitalter

    Ergebnisse unserer Tätigkeit in unterschiedlichen Unternehmen

  • Erkennbare Risiken aus der Bilanz
  • keine Steuern auf nicht vorhandene Gewinne
  • Verbesserung Ihrer Bilanzkennzahlen
  • Verbesserte Investitionsmöglichkeiten
  • Verkauf vorbereitet - besserer Erlös möglich
  • Liquidation ermöglicht
Ideen zu Pensionszusagen entwicklen

Unser Versprechen an Sie

Mit Fachanwälten und Steuerberaten und uns als Finanzfachleuten bilden wir ein starkes Netzwerk, um für Sie maßgeschneiderte Ideen zum Umgang mit Ihrer Pensionszusage zu entwickeln.
Nach der eingehenden Analyse Ihrer Pensionszusage durch uns und die weiteren Experten unseres Netzwerkes erhalten Sie eine steuerliche und wirtschaftliche Auswertung. Dazu arbeiten wir - wenn es gewünscht und sinnvoll ist - eng mit Ihrem aktuellen Steuerberatern zusammen.
Auf der Basis dieser Auswertung, die wir Ihnen persönlich vorstellen, können Sie als GmbH-Geschäftsführer, Unternehmer oder Entscheider eine fundierte Beurteilung zum zukunftssicheren Umgang mit Ihrer Pensionszusage treffen. Diese Dienstleistung ist für Sie bis zu diesem Zeitpunkt kostenfrei.

Analysen zu Ihrer Pensionszusage erstellen

Die Bausteine der Pensionszusage

In Abgrenzung zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge gestaltet sich der Umgang mit Pensionszusagen auch deshalb besonders schwierig, weil für eine rechtlich und steuerlich einwandfreie Behandlung der Pensionszusage vier Komplexe in Einklang gebracht werden müssen. Die eigentliche Pensionszusage unterliegt dem Arbeitsrecht. Die aufgrund der Pensionszusage zu bildende Pensionsrückstellung unterliegt zum einen dem Handelsrecht (Handelsbilanz) und zum anderen dem Steuerrecht (Steuerbilanz). Gleichzeitig wird das Kapital für die Pensionsrückdeckung über eine Rückdeckungsversicherung oder in anderen Kapitalanlagen aufgebaut. Aus der Pensionszusage resultiert schließlich eine Pensionsverpflichtung (wirtschaftlicher Wert). Sie stellt die vierte Komponente dar.

Pensionszusagen zukunftssicher gestalten

Lösungsansätze in der Praxis

Im täglichen Geschäft kristallisieren sich drei Handlungsfelder heraus, in denen wir regelmäßig aktiv werden.

  • Finanzierung: die Ausfinanzierung der bestehenden Zusage mit den optimalen zur Verfügung stehenden Mitteln
  • Umgestaltung: jede Pensionszusage kann modifiziert werden. Sei es durch den Verzicht auf die zukünftigen Ansprüche (future-service) oder andere Maßnahmen
  • Bilanzbereinigung: Auflösung der Pensionszusage durch Abfindung oder durch das Auslagern der Ansprüche auf andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Für eine optimale Lösung in Ihrem Unternehmen kann durchaus auch eine Kombination dieser Maßnahmen sinnvoll sein.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns an!
Jan-Ingo Sommer